Gewerbeamt
Wer in unserem Gemeindegebiet den Betrieb eines selbständigen Gewerbes beginnt, einen bestehenden Betrieb verlegt, seine Gewerbetätigkeit wechselt oder den Betrieb aufgibt hat dies im Bürgerbüro anzuzeigen.
Ein Gewerbe ist jede erlaubte Tätigkeit, die selbständig, regelmäßig auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Freiberufliche oder höherwertige Tätigkeiten (z. B. Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte) sind hiervon ausgenommen.
Gebühren:
- Gewerbeanmeldung 35.-€
- Gewerbeummeldung 30.-€
- Gewerbeabmeldung 25.-€
- Zweitschrift 15.-€
Gewerbeanmeldung:
Zu Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist die Aufnahme der Tätigkeit bei der Gewerbebehörde anzumelden. Gültig ist dies auch für Zweigniederlassungen oder eine unselbständige Zweigstelle. Diese Anmeldung stellt eine Anzeige gegenüber der Behörde dar und ersetzt nicht die Erlaubnispflicht (z. B. Gaststättenerlaubnis) oder die Eintragung bei der Handwerkskammer.
Wer ist meldepflichtig?
- Alle Gewerbetreibenden in Haupt- und Nebengewerbe mit gewerblicher Niederlassung als Haupt- oder Filialbetrieb.
- Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
- Bei juristischen Personen (z. B. GmbH) der/die gesetzlichen Vertreter
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z. B:
- Handwerker
- Bewacher
- Gaststättenbetreiber
- Makler/Bauträger/Baubetreuer
- Pfandleiher
- Versteigerer
- Spielhallenbetreiber
Sollten Sie konkreten Beratungsbedarf über die Zulassungsvoraussetzungen zu Ihrem Gewerbe haben, empfehlen wir Ihnen, sich bei der zuständigen Erlaubnisbehörde oder der Industrie- und Handelskammer beraten zu lassen.
Gewerbeummeldung:
Sollten Sie den Standort Ihres Gewerbes nach Moorenweis verlegen, eine Änderung Ihres Tätigkeitsbereiches vornehmen, oder sich eine andere Änderung (z. B. Namensänderung) ergeben, ist eine Ummeldung in der Behörde aktiv anzuzeigen.
Gewerbeabmeldung:
Wird ein Betrieb aufgegeben oder an einen anderen Ort verlegt ist eine Gewerbeabmeldung der Betriebsstätte unbedingt erforderlich.
Bei Änderung Ihres Wohnsitzes ist die Gewerbeabmeldung aktiv vorzunehmen. Sie ist nicht automatisch an die Ummeldung Ihres Wohnsitzes gekoppelt.
Links
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern | IHK München
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Ansprechpartner in Ihrem Gewerbeamt
ewo@moorenweis.bayern.de
Tel. 08146-93040

