Infos zum Schutz vor Schäden durch Starkregenereignissen
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Starkregenereignisse betreffen uns immer öfter und werden immer intensiver. Schäden, die durch diese Starkregenereignisse z.B. durch Überflutungen entstehen können, gehen auch im privaten Bereich schnell in die Zehntausende.
Wir möchten Sie daher mit diesem Schreiben für die zwei Themen Rückstausicherung und Freihalten von Straßensinkkästen sensibilisieren.
Rückstausicherung
Bei Starkregenereignissen fungiert der Kanal als Rückstauebene. D.h., Wasser staut sich in der Kanalisation auf und fließt nicht mehr sofort Richtung Kläranlage ab.
Die Rückstauebene ist immer die des Revisionsschachts auf dem Grundstück bzw. des Schachts auf der Straße gegen Fließrichtung zur Kläranlage.

Da eine Kanalisation nie so ausgelegt werden kann, dass es zu keinem Rückstau kommt, muss jedes Haus gegen Rückstau gesichert werden. Hierfür ist jeder Gebäudeeigentümer gem. Satzung selbst verantwortlich.
Die entsprechende Satzung finden Sie unter den Satzungen
Neben der Eigenverantwortung eine Rückstausicherung einzubauen, besteht auch die Notwendigkeit diese regelmäßig zu warten und in einem funktionssicheren Zustand zu halten. Eine Aufgabe, der man schon aus reinem Eigeninteresse nachgehen sollte.
Freihalten von Straßensinkkästen
Das letzte Starkregenereignis hat vielen von Ihnen eindrucksvoll vor Augen geführt, was es bedeutet, wenn die Straßengullys (fachlich korrekt heißt das Straßensinkkasten) verstopft sind.
Durch Wind, leichten Hagel und Schlagregen herabgerissenes Laub und sonstige Verschmutzungen waren an vielen Stellen in unserer Gemeinde die Einlaufgitter der Straßensinkkästen verstopft. Die schlagartig niedergehenden Regenmassen konnten damit nicht mehr abfließen und haben so die Straßen überflutet. An einigen Stellen ist das Wasser dann auf Grundstücke geflossen und es bestand die Gefahr, dass die Wassermassen (wie in vielen der Nachbargemeinden) z.B. über Kellerschächte in Gebäude gelangen und dabei großen Schaden anrichten.

Sie können dabei ganz einfach mithelfen, solche Schäden zu verhindern.
Reinigen Sie bitte regelmäßig den Straßenbereich vor Ihrem Grundstück. Kehren Sie sprichwörtlich vor Ihrer eigenen Haustüre und entfernen Laub, Gras, Unrat und sonstige Verunreinigungen von den Gittern der Sinkkästen. Halten Sie auch die Straßenränder frei von Bewuchs, damit das Oberflächenwasser gut abfließen kann.
Zustände wie auf dem folgenden Bild schaden nicht nur Ihrer Sicherheit, sondern schädigen auch massiv den Bauzustand der Straße. Am Ende kostet das Ihr Steuergeld, wenn aufwändige Instandsetzungsarbeiten erfolgen müssen.
Das Kehren der Straße ist übrigens keine freiwillige Leistung der Anlieger. Diese Aufgabe ist per Verordnung auch in unserer Gemeinde geregelt.
Folgend ein Auszug aus der entsprechenden Verordnung:
Verordnung
über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
in der Gemeinde Moorenweis
(Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungsverordnung – RRSVO)
§ 5
Reinigungsarbeiten
1 Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die öffentlichen Straßen (§ 4) innerhalb ihrer Reinigungsflächen (§ 6) zu reinigen. 2Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)
a) nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen; entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
b) von Gras und Unkraut zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Chemische Unkrautvernichtungsmittel dürfen nicht verwendet werden.
c) bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte (Gitter und Eimer sind dabei nicht herauszunehmen) freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen.
Wir hoffen, dass wir Sie mit dieser Information etwas sensibilisieren konnten, damit Sie für die sicher wiederkehrenden Starkregenereignisse gerüstet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Gasteiger
1. Bürgermeister


