Hebesatzsatzung vom 01.10.2024
Die Gemeinde Moorenweis hat aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.09.2024 eine
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Moorenweis (Hebesatzsatzung)
erlassen.
Die Hebesatzsatzung wird durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung in Moorenweis,
Ammerseestraße 8, 82272 Moorenweis – Rathaus – (Raum EG 08) amtlich bekannt gemacht.
Mit der Niederlegung wird die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Moorenweis (Hebesatzsatzung) mindestens eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 02.10.2024 bis 17.10.2024 öffentlich zugänglich (Auflage zur Einsichtnahme).

