Meldeamt
Informationen zu An-, Ab- und Ummeldungen
Bei der Abmeldung ist mitzubringen:
- Bei Wegzug innerhalb Deutschlands entfällt die Abmeldung.
- Bei Wegzug ins Ausland besteht weiterhin die Abmeldepflicht. Hierzu wird der Personalausweis und/oder Reisepass benötigt.
- Nebenwohnungen können am Hauptwohnsitz, oder am Nebenwohnsitz abgemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist mitzubringen:
- Personalausweis
- Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung Download
Bei der Ummeldung ist mitzubringen:
- Personalausweis
- Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung Download
Meldefrist und Gebühren:
- Die Meldefrist für An- und Ummeldungen beträgt 2 Wochen nach dem Einzug.
- Die Meldefrist für Abmeldungen beträgt 2 Wochen nach dem Auszug und ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.
- Bei fristgerechter An-, Ab-, und Ummeldung fallen keine Gebühren an.
Die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person persönlich zur erklären und mit Unterschrift bei der Meldebehörde zu bestätigen.
Bei Familienverbänden (verheiratete Meldepflichtige) ist es ausreichend wenn ein Ehepartner mit allen Ausweisen und Pässen der Familie bei der Gemeinde vorspricht.
Einfache Melderegisterauskünfte extern
Meldebescheinigung extern
Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten ( PDF )
Download Einrichtung einer Auskunfts Übermittlungssperre

