Ein lächelndes Paar sitzt auf dem Boden, umgeben von Pappkartons, mit einer Lampe und einer Topfpflanze in der Hand. Um sie herum liegen Umzugsgut und Einrichtungsgegenstände, die darauf hindeuten, dass sie in ein neues Haus in der Gemeinde Moorenweis einziehen.

Meldeamt

Informationen zu An-, Ab- und Ummeldungen

Bei der Abmeldung ist mitzubringen:

  • Bei Wegzug innerhalb Deutschlands entfällt die Abmeldung.
  • Bei Wegzug ins Ausland besteht weiterhin die Abmeldepflicht. Hierzu wird der Personalausweis und/oder Reisepass benötigt.
  • Nebenwohnungen können am Hauptwohnsitz, oder am Nebenwohnsitz abgemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist mitzubringen:

Bei der Ummeldung ist mitzubringen:

Meldefrist und Gebühren:

  • Die Meldefrist für An- und Ummeldungen beträgt 2 Wochen nach dem Einzug.
  • Die Meldefrist für Abmeldungen beträgt 2 Wochen nach dem Auszug und ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.
  • Bei fristgerechter An-, Ab-, und Ummeldung fallen keine Gebühren an.

Die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person persönlich zur erklären und mit Unterschrift bei der Meldebehörde zu bestätigen.

Bei Familienverbänden (verheiratete Meldepflichtige) ist es ausreichend wenn ein Ehepartner mit allen Ausweisen und Pässen der Familie bei der Gemeinde vorspricht.

Einfache Melderegisterauskünfte extern
Meldebescheinigung extern
Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten ( PDF )
Download Einrichtung einer Auskunfts Übermittlungssperre