Hölzerne Buchstabenblöcke buchstabieren LÄRM in der Mitte scharf, umgeben von unscharfen Buchstabenblöcken, die einen Zoom-Effekt erzeugen. LÄRM ist das deutsche Wort für Lärm.

Lärmschutz

Die Gemeinde Moorenweis hat keine eigene Lärmschutzverordnung erlassen, daher gelten die im Freistaat Bayern geltenden Gesetze des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) und die bundesrechtlich geltenden Verordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BlmSchV).

Die geltenden Regelungen zum Einsatz von Geräten und Maschinen beziehen sich auf § 7 der Geräte- und Lärmschutzverordnung.

Ruhezeiten und private Lärmbelästigungen

  • Nachtruhe: von 22 bis 6 Uhr.
  • Sonn- und Feiertage: Ganztägig Ruhe.
  • Gartengeräte: Der Betrieb von Geräten in Wohngebieten ist werktags von 20 bis 7 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen verboten.
  • Zimmerlautstärke: Bei Radio und Fernsehen gilt die Zimmerlautstärke als Richtwert, besonders in der Nacht.

Öffentliche und gewerbliche Lärmquellen

TA Lärm:

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) legt Immissionsrichtwerte für Lärm von Anlagen fest und gilt für viele gewerbliche und industrielle Lärmquellen. Die Grenzwerte variieren je nach Gebietstyp (z.B. reine Wohngebiete, Kerngebiete) und Tageszeit.

Rasenmäher und die meisten Gartengeräte:

  • Dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Dies gilt für: Baustellenkreissäge, Betonmischer, Bohrgerät, Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel, Förderband, Fugenschneider, Grabenfräse, Rasentrimmer (ohne Verbrennungsmotor), Heckenschere, Hochdruckreiniger, Hydraulikhammer, Kehrmaschine, Kompressor (<350 Kilowatt), Mobilkran, Rasenmäher, Schneefräse, Motorkettensäge, Rüttelplatten, Vertikutierer
  • Der Einsatz besonders lauter Geräte ist auf bestimmte Zeiten beschränkt, z. B. werktags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr.
    Dies gilt für: Freischneider (Geräte ohne das EG-Umweltkennzeichen, Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor, Laubbläser, Laubsammler.
  • Für besonders laute Gartengeräte gilt diese Reglung nur dann nicht, wenn für diese Geräte das Umweltzeichen der EU vergeben wurde.

Beispiele für Lärmintensität

  • Leiser Wert: Ein leises Gespräch (ca. 40 dB), das Flüstern (ca. 35 dB)
  • Mittlerer Wert: Rasenmäher (ca. 70 dB), Starker Straßenverkehr (ca. 80 dB)
  • Hoher Wert: Laute Fabrikhalle, schwerer LKW (ca. 90 dB), Presslufthammer, Diskothek (ca. 100 dB)

Zuständigkeiten

Bei Lärmbelästigungen sind unterschiedliche Stellen zuständig, je nach Art und Quelle des Lärms:

  • Nachbarschaftslärm und Ruhestörung: Bei Störungen durch Nachbarn (z.B. Partylärm) können Sie sich an die Polizei oder das örtliche Ordnungsamt zu den jeweiligen Geschäftszeiten wenden, sofern die Störungen außerhalb der zulässigen Zeitfenster stattfinden.
  • Gewerblicher und Anlagenlärm: Für Lärm, der von gewerblichen Betrieben oder technischen Anlagen ausgeht, sind die Gewerbeaufsichtsämter oder die Landratsämter/Kreisfreien Städte (als untere Immissionsschutzbehörden) zuständig.
  • Umgebungslärm (Verkehr, Industrie): Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist die zentrale Fachbehörde, die sich mit der Lärmkartierung und der Erstellung von Lärmaktionsplänen auf übergeordneter Ebene befasst. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen an Staats- und Bundesstraßen obliegt oft den Gemeinden.

Rechtsgrundlagen

32. BImSchV-Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm