Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
- Persönliches Erscheinen und eigenhändige Unterschrift, sowie Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) des/der Antragstellers/-in
- Ein aktuelles biometrisches Foto
NEU ab 01.05.2025: nur noch digital vom zertifizierten Fotografen
Wo? siehe unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/, oder direkt in der Gemeinde – zusätzliche Gebühr: 6,00 €
- Ein Ausweisdokument
Ist der/die Antragsteller/-in noch unter 16 Jahren, ist die Unterschrift beider Elternteile unbedingt erforderlich, sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Die Zustimmungserklärung können Sie ausdrucken und unterschrieben mitbringen.
- Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit anwesend sein!
- Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vorzulegen!
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt werden!
NEU: Ab dem 17.02.2025 werden die PIN-Briefe für die Online-Ausweisfunktion direkt bei der Beantragung eines neuen Personalausweises an Sie ausgehändigt.
Sie können sich detaillierte Informationen über die Funktionen des Personalausweises und die Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt auf der Seite des Bundesministeriums des Innern (www.personalausweisportal.de) einholen.
- Personalausweis: 2-3 Wochen
- Vorläufiger Personalausweis: wird sofort ausgestellt
- Bis zum 24. Lebensjahr:
Gebühr: 22,80 € zzgl. Foto in der Gemeinde: 6,00 € = 28,80 €
Gültigkeit: 6 Jahre
- Ab dem 24. Lebensjahr:
Gebühr: 37,00 € zzgl. Foto in der Gemeinde: 6,00 € = 43,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre
Die Abholung des Personalausweises kann auch mit Vollmacht durch einen Dritten erfolgen!
- Vorläufiger Personalausweis:
Gebühr: 10,00 € zzgl. Foto in der Gemeinde: 6,00 € = 16,00 €
Gültigkeit: 3 Monate
Die Abholung des Personalausweises kann auch mit Vollmacht durch einen Dritten erfolgen!
Neue eID-Karte
ab dem 01.01.2021 für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweis-Verordnung und der Personalausweisgebührenverordnung am 1. Januar 2021 können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen.
- persönliches Erscheinen des/der Antragstellers/-in
- Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises
- ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
Sie können sich detaillierte Informationen über die neuen Funktionen der neuen eID-Karte und die Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt auf der Seite des Bundesministerium des Innern (www.personalausweisportal.de) einholen.
37,00 €, Gültigkeit 10 Jahre
Namensänderungen
(z.B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Personalausweises und Reisepasses. Diese sind unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.
Reisepass
Einreisebestimmungen ausländischer Staaten
Im Zusammenhang mit der Einreise in andere Staaten bitten wir Sie, sich in Ihrem eigenem Interesse über die aktuellen Einreisebestimmungen über Ihr Reiseland zu informieren. Informationen erhalten Sie in der Regel über die in Deutschland vorhandenen ausländischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) Ihres Reiselandes oder über das Auswärtige Amt unter: https://www.auswaertigesamt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Informationen auf Grund der Vielzahl und der sich immer wieder ändernden Einreisebestimmungen nicht erteilen können. Spezielle Einreiseinformationen der US-Botschaft in Berlin erhalten Sie unter: www.us-botschaft.de
- persönliches Erscheinen und eigenhändige Unterschrift, sowie Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) des/der Antragsteller s/-in
- ein aktuelles biometrisches Foto (NEU ab 01.05.2025: nur noch digital vom zertifizierten Fotografen/ wo? siehe unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/, oder direkt in der Gemeinde – zusätzliche Gebühr: 6,00 €
- ein Ausweisdokument
- Ist der/die Antragsteller/-in noch unter 18 Jahren, ist die Unterschrift beider Elternteile unbedingt erforderlich, sofern ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Das Formular können Sie hier ausdrucken – Zustimmungserklärung.
- Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit anwesend sein!
- Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vorzulegen!
- Reisepass / Zweitpass ca. 4-6 Wochen
- Reisepass Express: ca. 4 Werktage
- Vorläufiger Reisepass: wird sofort ausgestellt
Gebühren
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass darf nur in dringenden Notfällen, das heißt, wenn die Bearbeitungszeit für den Reisepass Express nicht mehr ausreicht, ausgestellt werden. Hierfür muss der dringende Notfall nachgewiesen werden (z. B. durch Reiseunterlagen, wo das Abreisedatum vermerkt ist).
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht in allen Ländern anerkannt wird!
Siehe: https://www.auswaertigesamt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Zweitpass
Vor der Ausstellung eines zweiten oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen, da die passrechtlichen Bestimmungen vorsehen, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Die Passbewerberin / der Passbewerber legt hierzu möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Einreisestempel von anderen Ländern, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur allgemeine Aspekte beinhalten und die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, reichen dafür nicht aus
Ausweispapiere für Kinder (bis 24 Lj.)
Liebe Eltern, sobald Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen, benötigen Sie ein Ausweisdokument.
- Seit dem 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Somit ist ab diesem Zeitpunkt eine Lichtbildaktualisierung, eine Gültigkeitsverlängerung, sowie auch eine Berichtigung des Wohnorts unzulässig.
- Für die Ausstellung eines Reisepasses, bzw. Personalausweises sind bei Kindern ab 6 Jahren die Fingerabdrücke erforderlich – und ab dem 10. Lebensjahr ist auch eine Unterschrift des Kindes notwendig!
- Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten zu orientieren.
- persönliches Erscheinen und Fingerabdrücke (ab 6 Jahre), sowie eigenhändige Unterschrift (ab 10 Jahre) des Kindes
- 1 digitales Passfoto, welches nicht älter als ein Jahr ist. (NEU ab 01.05.2025: nur noch digital vom zertifizierten Fotografen/ wo? siehe unter: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/, oder direkt in der Gemeinde – zusätzliche Gebühr: 6,00 €.
- Ein Ausweisdokument, wenn vorhanden.
- Die Unterschrift aller Sorgeberechtigten ist unbedingt erforderlich (Ausnahme: Der Personalausweis kann ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden).
Sollte ein Elternteil nicht persönlich zur Beantragung erscheinen können, muss eine Zustimmungserklärung vorgelegt werden. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist der Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, jedoch im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Informationen über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles erhalten Sie in der Regel über die in Deutschland vorhandenen ausländischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) oder online beim Auswärtigen Amt unter Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de). Wir können und dürfen auf Grund der Vielzahl und der sich immer wieder ändernden Einreisebestimmungen keine Informationen hierzu erteilen!
Gebühren
Alle weitere Informationen zu der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Infoblättern, bzw. stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Aktuelle Informationen – Fragen und Antworten – zu Personalausweis und Reisepass können beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) können unter folgendem Link eingesehen werden.