Fischereischein
Wer in Bayern fischen möchte, muss einen gültigen Fischereischein und i. d. R. einen gültigen Erlaubnisschein (Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten) mit sich führen und diese auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein können Sie bei uns im Einwohnermeldeamt beantragen. Jugendfischereischeine wurden zum 01.01.2025 abgeschafft. Ab sofort können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Schein angeln. Weitere Informationen.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfungszeugnis im Original
- 1 aktuelles Passfoto 35×45
- Fischereischein (falls bereits vorhanden)
Der Fischereischein ist gebührenpflichtig. Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.
Fischereischein auf Lebenszeit: Gebühr 35.-€
Fischereiabgabe: (Höhe richtet sich nach Lebensalter zum Zeitpunkt der Ausstellung)
- 14-22 Jahre 300.-€
- 23-27 Jahre 288.-€
- 28-32 Jahre 256.-€
- 33-37 Jahre 224.-€
- 38-42 Jahre 192.-€
- 43-47 Jahre 160.-€
- 48-52 Jahre 128.-€
- 53-57 Jahre 96.-€
- 58-62 Jahre 64.-€
- 63-67 Jahre 32.-€
- ab 68 Jahre keine Abgabe mehr
Fischereischein auf 5 Jahre (Neubeantragung): Gebühr 35 .-€
Fischereischeinabgabe 40 .-€
Fischereischein für 5 Jahre – Verlängerung: Gebühr 5.-€
Fischereischeinabgabe 40.-€
Zweitschrift bei Verlust: Gebühr 15.-€
Keine erneute Fischereischeinabgabe
Sollten Sie Fragen haben dürfen Sie sich gerne ans Bürgerbüro wenden:
Tel. 08146-93040 oder unter ewo@moorenweis.bayern.de
Links:
Landesfischereiverband Bayern e. V.
Staatliche Fischerprüfung Bayern – Institut für Fischerei – LfL

