Kommunalwahlen am 08. März 2026       

Am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. In Moorenweis wurde die Bürgermeisterwahl außerplanmäßig bereits im Februar 2025 durchgeführt, somit finden bei uns, auf kommunaler Ebene nur die Gemeinderatswahlen statt. Zugleich wird auf Landkreisebene der Kreistag und der Landrat gewählt. Eine mögliche Stichwahl ist für den 22. März 2026 vorgesehen.

Drei amtlich aussehende Umschläge sind auf einer weißen Fläche ausgebreitet; einer davon ist mit Wahlbenachrichtigung beschriftet, was darauf hindeutet, dass es sich um eine Wahlbenachrichtigung in deutscher Sprache handelt.

Versand der Wahlbenachrichtigungen
Am 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, melden Sie sich bitte umgehend in der Gemeindeverwaltung unter 08146/9304-12 oder per Mail an wahlen@moorenweis.bayern.de

Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sie können bequem Ihre Briefwahlunterlagen, ab dem 26. Januar 2026, mittels des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder über das Bürgerserviceportal (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/moorenweis/bsp_ewo_briefwahl/#/) beantragen. Alternativ können Sie diese mit Ihrer Wahlbenachrichtigung bei uns persönlich oder schriftlich über den Rathausbriefkasten beantragen.

Beachten Sie bitte, dass der Versand und die persönliche Aushändigung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar 2026 erfolgen kann.

Informationen für Wähler

Wer wird gewählt?

  • der Gemeinderat (hellgrüner Stimmzettel) und
  • der Kreistag (weißer Stimmzettel) und
  • der Landrat (hellblauer Stimmzettel) des Landkreises Fürstenfeldbruck.

 Wer darf wählen?

     Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl

  • 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Moorenweis wohnen oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 Ihren Hauptwohnsitz in Moorenweis haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl bei uns eingetragen.

 

Eine Nahaufnahme eines Zettels mit der Aufschrift Wahlen mit einem großen leeren Kreis und drei Spielsteinen - schwarz, rot und gelb -, die über dem Text platziert sind und das Wählen oder die politische Wahl symbolisieren.

Informationen für Wahlhelfer

Die Durchführung der Wahl gelingt nur mit der Unterstützung zahlreicher engagierter Wahlhelfer.

Für die Kommunalwahl und auch für zukünftige Wahlen benötigen wir eine große Anzahl an Wahlhelfern, die uns bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen in den Wahllokalen (Urnen- und Briefwahllokalen) unterstützen.

Diese sind ehrenamtlich tätig und erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.

Die Gemeindewahlleitung informiert alle Wahlhelfer rechtzeitig über Einteilung, Schulungstermine, Ablauf und Zuständigkeiten.

Wenn Sie Interesse haben, am 08. März 2026 und bei einer möglichen Stichwahl am 22. März 2026 mitzuwirken, freuen wir uns über Ihre Meldung unter wahlen@moorenweis.bayern.de oder unter Tel.: 08146/9304-16 bei Herrn Dempf.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wahlhelfer aus der Vergangenheit werden automatisch wieder angefragt.