Leitfaden für Vereinsfeiern
Nach Art 19 Abs. 1 kann die Beantragung einer Veranstaltung (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung eingeholt werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG).
Eine Veranstaltung bedarf der Erlaubnis, wenn
- die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
- es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll
Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:
- Öffentliche Feste
- Konzerte
- Tanzveranstaltungen
- Filmvorführungen
Für folgende Veranstaltungen kann keine Erlaubnis beantragt werden:
- Motorsportliche Veranstaltungen
- Erteilung einer Erlaubnis gem. §29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund
Für die Veranstaltung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
- Haftpflichtversicherung des Veranstalters
- Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1000 Besuchern erforderlich
- Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- ggf. Ausführungsgenehmigung/TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
- Veranstaltungsablauf/Programm
- Hinweise zu Speisen und Getränke
Eine Veranstaltung ist anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner:
Herrn Dempf, Tel. 08146-930416 oder unter poststelle@moorenweis.bayern.de.
Bitte lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen aufmerksam durch.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden.

