Eine Gruppe junger Erwachsener steht im Freien in der Gemeinde Moorenweis in einem Kreis, lächelt und legt ihre Hände in der Mitte zusammen, um Einigkeit und Teamwork zu zeigen.

Leitfaden für Vereinsfeiern

Nach Art 19 Abs. 1 kann die Beantragung einer Veranstaltung (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung eingeholt werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG).

Eine Veranstaltung bedarf der Erlaubnis, wenn

  • die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
  • es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll

Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:

  • Öffentliche Feste
  • Konzerte
  • Tanzveranstaltungen
  • Filmvorführungen

Für folgende Veranstaltungen kann keine Erlaubnis beantragt werden:

  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • Erteilung einer Erlaubnis gem. §29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund

Für die Veranstaltung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1000 Besuchern erforderlich
  • Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung/TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf/Programm
  • Hinweise zu Speisen und Getränke

Eine Veranstaltung ist anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner:
Herrn Dempf, Tel. 08146-930416 oder unter poststelle@moorenweis.bayern.de.

JuSchG – Jugendschutzgesetz

Lebensmittelrechtliche Bestimmungen bei Vereinsfesten

Auszug aus dem Gaststättengesetz

Bitte lesen Sie die rechtlichen Bestimmungen aufmerksam durch.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden.