Anmeldung zur Hundesteuer
Nach Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz werden Hundebesitzer aus unserem Gemeindebereich aufgefordert, ihren Hund anzumelden, damit die anfallende Hundesteuer festgesetzt werden kann. Entsprechend § 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer unterliegt das Halten eines über vier Monate alten Hundes in der Gemeinde der gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeinde unter 08146-9304-15 – Adelheid Fastantz wenden.
Hier gelangen Sie direkt zum Anmeldeformular.
Unter der Rubrik Gebühren und Steuern finden Sie eine Gebührenaufstellung.

