Windkraftanlagen stehen in einem grünen Feld mit gelben Wildblumen unter einem dramatischen Himmel bei Sonnenuntergang. Das Sonnenlicht bricht durch die Wolken, wirft ein warmes Licht auf die Landschaft und schafft eine friedliche, nachhaltige Energieszene.

Information Windkraft

Was ist das Wind-an-Land-Gesetz?

Das Wind-an-Land-Gesetz wurde von der Bundesregierung ins Leben gerufen, um den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Ziel ist es, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2032 zu verdoppeln, wobei die Windkraft eine zentrale Rolle spielt. Das Gesetz trat am 1. Februar 2023 in Kraft und schafft bundesrechtliche Vorgaben für die Flächenausweisung in den Bundesländern.

Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Erhöhung und Vereinfachung der Flächenausweisung. Dabei kommt es zu einem Paradigmenwechsel in der bisherigen Planung: Statt einer Ausschlussplanung wird nun eine Positivplanung verfolgt, bei der aktiv Flächen für Windenergie ausgewiesen werden. Das Ziel ist, bis 2030 insgesamt 2 % der Bundesfläche für Windenergie bereitzustellen.

Für die einzelnen Bundesländer wurden die Flächenbeitragswerte angepasst, sodass in Bayern, bis 31.12.2027 1,1 % und bis 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden sollen. Sollte das Flächenziel nicht erreicht werden, würde eine flächendeckende Privilegierung der Windenergie im Außenbereich in Kraft treten. Das heißt, dass Gemeinden dann kein Steuerungsrecht mehr hätten, wo Windenergieanlagen auf deren Gemeindegebiet gebaut werden. Solange die Eigentümer einverstanden sind und die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden, könnten Projektierer prinzipiell überall im Außenbereich Projekte realisieren, unabhängig von Konzentrationsflächen.

Quelle: bmwsb.bund.de

Wie erfolgt die Flächenausweisung für Windenergie?

In Bayern sind gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) mit der Umsetzung der vom Bund vorgegebenen Flächenziele für Windenergie beauftragt. Der für die jeweilige Region zuständige Regionale Planungsverband erarbeitet dazu ein regionsweites Steuerungskonzept Windenergie und legt Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) fest. Mit dem regionsweiten Steuerungskonzept für die Errichtung von WEA das die Konzentration der Windenergieanlagen an raumverträglichen Standorten vorsieht, wird einerseits die Errichtung von WEA unterstützt und andererseits ein unkoordinierter Ausbau verhindert. Die Festlegung eines Vorranggebiets bewirkt, dass in diesem Gebiet andere raumbedeutsame Nutzungen, wie zum Beispiel Bau- oder Gewerbegebiete ausgeschlossen werden, soweit diese mit dem Belang der Windenergienutzung nicht vereinbar sind.

Die Vorranggebiete werden in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Ein wesentliches Auswahlkriterium ist dabei die Windhöffigkeit gemäß Bayerischem Windatlas. Darüber hinaus werden im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans verschiedene weitere Kriterien wie z.B. das Landschaftsbild, die Siedlungsabstände oder naturschutzfachliche Belange betrachtet und bei der Flächenausweisung berücksichtigt. Es gibt dabei auch sogenannten Tabukriterien, die dazu führen, dass eine Fläche nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden darf. Dazu gehören beispielsweise Naturschutzgebiete oder die Schutzbereiche militärischer oder ziviler Flughäfen. Diese Voruntersuchung der Flächen auf Regionalplanungsebene ersetzt jedoch weder eine umfassende Standortanalyse noch eine qualifizierte Windmessung sowie ein darauf aufbauendes Windgutachten, welche für die finale Beurteilung eines einzelnen Standortes einer Windenergieanlage unverzichtbar sind.

Im Rahmen der Aufstellung des regionalen Steuerungskonzeptes wird ein umfassendes Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dem sich auch die betroffenen Kreise und Gemeinde äußern können. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Verfahren berücksichtigt. Ein Vetorecht haben die Gemeinden allerdings nicht. Die Regionalen Planungsverbände beschließen die Steuerungskonzepte in eigener Verantwortung.

Das zu erreichende Flächenziel ist auf zwar auf ganz Bayern zu sehen, wurde jedoch genauso an die Regionen weitergegeben. Das heißt, dass z.B. auch der regionale Planungsverband Ingolstadt in der Region bis 2032 insgesamt mindestens 1,8% der Regionsfläche für Windenergie bereitstellen muss. Da es in der Region einige lokale Restriktionen, wie beispielsweise militärische Flughäfen gibt gestaltet sich die Suche nach geeigneten Flächen oftmals schwierig und kann dazu führen, dass Teile der Region stärker belastet werden als andere. Aufgrund der gewünschten Konzentrationswirkung wäre es auch nicht sinnvoll, dass möglichst in allen Kommunen genau 1,8% ihrer Fläche ausgewiesen würde. Forciert wird die Suche nach größeren, zusammenhängenden Gebieten, die sich für Windenergie eignen um das Landschaftsbild weniger zu zerstückeln.

Doch nur weil eine Fläche für Windenergie ausgewiesen wird, heißt das nicht, dass sofort gebaut werden kann. Es müssen immer noch die Flächeneigentümer ihr Einverständnis geben und eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeholt werden. Es erfolgt somit immer noch eine genaue Einzelfallprüfung, für die viele verschiedenen Gutachten vorgelegt und von den Trägern öffentlicher Belange geprüft werden müssen.

Quelle: stmwi.bayern.de

Wie ist der aktuelle Stand in der Region München?

Den aktuellen Stand der Fortschreibung in der Region München können Sie hier einsehen: region-muenchen.com

Dort finden Sie eine Übersichtskarte mit dem aktuellen Suchraum, einen Überblick über das weitere Verfahren, sowie die ausführlichen Umweltberichte der potentiellen Vorranggebiete.

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München in der Sitzung am 14.10.2025 über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens berät, abwägt und auf dieser Grundlage einen überarbeiteten Fortschreibungsentwurf sowie die Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahren beschließt. Dieses wird voraussichtlich im Herbst 2025 durchgeführt und Ende 2025/Anfang 2026 ausgewertet werden. Im Anschluss an eine entsprechende Behandlung der Ergebnisse des 2. Beteiligungsverfahrens im Planungsausschuss, wird dieser einen Fortschreibungsentwurf beschließen und Verbandsvorsitzenden und Geschäftsstelle damit beauftragen, die Verbindlicherklärung bei der höheren Landesplanungsbehörde zu beantragen (derzeit für das I. Quartal 2026 geplant).

Wie findet man geeignete Flächen für Windenergie?

Die Wahl der richtigen Flächen für Windkraftanlagen ist entscheidend für eine effiziente Nutzung von Windenergie. Bei der Suche nach geeigneten Standorten werden verschiedenste Schutzgüter untersucht und genauestens geprüft.

Wichtige Kriterien sind:

  • Abstand zu Siedlungen und Infrastruktur: Es müssen gesetzliche Mindestabstände zu Wohngebieten und Naturschutzflächen beachtet werden. Diese Mindestabstände sorgen dafür, dass eine möglichst geringe Beeinträchtigung durch Schall- und Schattenemissionen auf Wohnorte besteht und keine optisch bedrängende Wirkung entsteht.
    Laut Regionalplanung München gelten in der Region folgende Mindestabstände: 1.000 Meter zu Wohngebieten, 550 Meter zu Mischgebieten und 300 Meter zu Gewerbegebieten. Für Naturschutzflächen – wie etwa Flora-Fauna-Habitat-Gebiete – ist ein Abstand von 1.000 Metern vorgesehen.
    Diese Werte stellen jedoch nur die Mindestanforderungen dar. Nach genaueren Prüfungen, zum Beispiel in Bezug auf Schall, Schattenwurf oder andere Auswirkungen, können größere Abstände erforderlich werden. Diese Prüfungen erfolgen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), bei dem sich auch die Gemeinde aktiv einbringen kann.
  • Windverhältnisse: Flächen sollten ausreichend Windgeschwindigkeit bieten. Flaches Land oder geeignete Hügel bieten die besten Voraussetzungen für Windenergieanlagen. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit in der Vorranggebiet in Moorenweis beträgt 5,98 m/s, was als günstige Voraussetzung für die Nutzung von Windenergie gilt.
    Hier können Sie die interaktive Karte öffnen und durch Klick auf einen gewünschten Standort im Bereich zwischen Moorenweis und Kottgeisering weitere Informationen zu den geplanten Windvorranggebieten abrufen.
Eine Karte mit Windgeschwindigkeitsdaten in der Nähe von Moorenweis, Deutschland. Die Bereiche sind in verschiedenen Orange- und Gelbtönen schattiert, um die unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten anzuzeigen. Ein blauer Standortmarker weist auf einen bestimmten Punkt auf der Karte hin.

Beispielhafte Darstellung aus dem Energie-Atlas Bayern: Die Karte zeigt den aktivierten Layer für Windgeschwindigkeiten sowie die markierte Fläche im Bereich zwischen Moorenweis und Kottgeisering. Die Windgeschwindigkeit in 180 m Höhe beträgt am ausgewählten Punkt – markiert mit einem blauen Stecknadel-Symbol – 6,10 m/s.

Ökologische Auswirkungen

Die Auswirkungen auf Natur und Tierwelt werden umfangreich durch eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung geprüft, die von einem unabhängigen Gutachterbüro durchgeführt wird. Dadurch wird auf die speziellen Natur- und Artenschutzfachlichen Besonderheiten der Fläche eingegangen und ggf. Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen festgelegt.

Weitere Prüfgegenstände im Rahmen des Genehmigungsverfahrens

  • ggf. Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen
  • Abstände
  • Nachbarbegriff
  • Irrelevanzkriterium
  • Impulszuschlag und Amplitudenmodulation
  • Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst
  • Diskoeffekt und Schattenwurf
  • Straßenrechtliche Hinweise
  • Luftverkehrsrechtliche Hinweise
  • Richtfunk
  • Vorhandene Daten
  • Naturschutz
  • Waldrecht
  • Denkmalschutz
  • Eiswurf

Aktuell werden bundesweit gerade Flächen nach ihrer Eignung für Windenergie geprüft. Denn durch das Wind-an-Land-Gesetz wurden bundesrechtliche Vorgaben für die Flächenausweisung in den Ländern zur Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus geschaffen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung suchen nun die regionalen Planungsverbände in Bayern geeignete Flächen für die Windenergie. Ziel ist es, dass bis zum Ende des Jahres 2027 1,1 Prozent bzw. bis Ende 2032 1,8 Prozent der gesamten Landesfläche Bayerns für Windenergie bereitstehen.

Doch nur weil eine Fläche für Windenergie ausgewiesen wird, heißt das nicht, dass sofort gebaut werden kann. Es müssen immer noch die Flächeneigentümer ihr Einverständnis geben und eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeholt werden. Es erfolgt somit immer noch eine genaue Einzelfallprüfung mit vielen verschiedenen Gutachten.

Tipp: Im Energie-Atlas Bayern finden Sie umfangreiches Kartenmaterial rund um das Thema Wind. 

Wie kam das Projekt in Moorenweis zustande?

Chronologische Entwicklung des Vorranggebiets in den Staatsforsten bei Brandenberg/Kottgeisering für Windenergieanlagen (WEA) im Gemeindebereich Moorenweis

22.10.2022
Der Gemeinderat Moorenweis beschließt, eine Fläche im Bereich der Bayerischen Staatsforsten bei Brandenberg/Kottgeisering als Vorranggebiet für Windenergieanlagen (WEA) auszuweisen.

März 2024
Der Regionale Planungsverband München (RPV) veröffentlicht einen Vorabentwurf des Steuerungskonzepts Windenergie. Darin sind erstmals potenzielle Vorranggebiete für Windkraftnutzung eingezeichnet.

  • VRG_07_a: Grenze zu Egling a. d. Paar
  • VRG_07_b: westlich von Steinbach
  • viele Suchflächen im Süden und Westen des Gemeindegebietes, u.a. die am 22.10.2022 vom GR beschlossene Fläche bei Brandenberg/Kottgeisering

07.03.2024
Die Bayerischen Staatsforsten geben bekannt, dass die Bietergemeinschaft aus MSE Solar GmbH (München), EnValue GmbH (Hofkirchen) und Windplan Bosse GmbH (Berlin) den Zuschlag für den Bau von bis zu fünf Windenergieanlagen im Staatswald bei Moorenweis erhalten hat. Der Zuschlag erfolgte nach einem öffentlichen Auswahlverfahren auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses von 2022.

29.05.2024
Die Gemeinde Moorenweis gibt eine Stellungnahme zum Vorabentwurf des RPV ab.

  • Eine unabhängige Steuerung durch den RPV ohne Berücksichtigung kommunaler Planungen wird abgelehnt.
  • Die Vorrangfläche VRG_7_a an der Grenze zu Egling a. d. Paar wird unter der Bedingung akzeptiert, dass eine Clusterlösung mit Egling umgesetzt wird.
  • Bitte um erneute Prüfung des Vorranggebietes VRG_7_b zwischen Steinbach und Dünzelbach wegen Vogelschutz (Rotmilan).
  • Ablehnung der vorgeschlagenen Gesamtfläche im bauhöhenbeschränkten Bereich
  • Die Gemeinde fordert eine stärkere Einbindung der kommunalen Verwaltungen und der Öffentlichkeit in die Planungsprozesse, um Akzeptanz zu fördern und Konflikte zu vermeiden.
  • Ziel der Gemeinde ist eine landschaftsschonende, nachhaltige Umsetzung der Energiewende im Einklang mit den kommunalen Entwicklungszielen.
  • Zunahme von Fluglärm, wegen geänderter Platzrunde Flughafen Jesenwang

11.06.2024
Öffentliche Informationsveranstaltung der Gemeinde Moorenweis/Vertreter der Bayerischen Staatsforsten und der Bietergemeinschaft zum geplanten Windenergieprojekt mit Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung und Fragestellung.

19.08.2024
Der RPV veröffentlicht die Auswertung und Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen.

  • Die Ausdehnung der Suchfläche MVA (Kottgeisering/Brandenberg) wird durch Belange des Flugplatzes Jesenwang (Platzrunde) nach Norden und Westen sowie des Artenschutzes (sich überlagernde Dichtezentren II) nach Süden begrenzt.
  • Um eine zu starke technische und visuelle Beeinträchtigung von Dünzelbach zu vermeiden und eine Konzentration der Anlagen zu erreichen, wurde das Gebiet nicht mehr aufgenommen.

19.10.2024
Öffentliche Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle Moorenweis, organisiert durch die Initiative „Windkraft München West“.

03.12.2024
Die Teilfortschreibung Windenergie im Regionalplan München (RPM) wird vom RPV veröffentlicht. Sie enthält eine aktualisierte Übersicht geplanter Vorranggebiete für Windenergie.

  • Vom Gebiet in Egling ist um ca. 1/3 kleiner geworden.
  • Die Fläche westlich von Steinbach entfällt komplett.
  • Im überarbeiteten Entwurf wurde eine neue Vorrangfläche bei Hausen ausgewiesen, die geringfügig in das Gemeindegebiet Moorenweis hineinragt. Aufgrund des geringen Abstands zur Ortschaft Luidenhofen hat die Gemeinde diesen Punkt in ihrer erneuten Stellungnahme vom 25.03.2025 aufgegriffen.
  • Die im Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2022 beschlossene Vorrangfläche bei Kottgeisering/Brandenberg ist im überarbeiteten Entwurf als Vorranggebiet mit reduzierter Ausdehnung aufgenommen. Die bisher geplante Anzahl der Anlagen wurde auf 4 reduziert. Der Abstand zu Brandenberg wurden von 500m auf 1000m heraufgesetzt

25.03.2025
Die Gemeinde Moorenweis reicht eine weitere Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des RPM ein.

  • Mindestabstand von mindestens 1.000 m für alle Wohngebiete und Weiler
  • Verhinderung einer Umzingelung durch Windenergieanlagen
  • Auswirkungen auf den Sportflughafen Jesenwang und die Lärmbelastung für Moorenweis
  • Ungleichbehandlung von Stadt und Land
  • Artenschutz und Schutz der Rotmilan-Population
  • Berücksichtigung des Wasserschutzgebiets Landsberied bei der Planung des Vorranggebiets WE08

Vorgeplante Standorte, den weiteren Zeitplan sowie detaillierte Informationen zum geplanten Windpark finden Sie auf der Projektseite von MSE Solar.