Bekanntmachung der Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung – OBS

Die Gemeinde Moorenweis hat aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom
16.07.2026 die
Satzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der
Gemeinde Moorenweis
(Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung – OBS)
neu erlassen.
Die Verordnung wird durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung in Moorenweis,
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis – Rathaus – amtlich bekannt gemacht.
Mit der Niederlegung wird die Satzung zur Benutzung der Obdachlosenunterkunft der
Gemeinde Moorenweis (Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung – OBS) vom
16.07.2026 in der Zeit vom
21.07.2026 bis 31.08.2026
öffentlich aufgelegt.
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der
Gemeinde Moorenweis (Gemeindeverfassungsrechtssatzung – GVRS –) liegt während
des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung – Rathaus – in Moorenweis,
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 – 17:00 Uhr
und Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
zur Einsicht bereit.