Bekanntmachung der Obdachlosenunterkunftsgebührensatzung
Die Gemeinde Moorenweis hat aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom
16.07.2026 die
Satzung der Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Moorenweis
(Obdachlosengebührensatzung)
neu erlassen.
Die Verordnung wird durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung in Moorenweis,
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis – Rathaus – amtlich bekannt gemacht.
Mit der Niederlegung wird die Satzung der Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Moorenweis (Obdachlosengebührensatzung)
vom 16.07.2026 in der Zeit vom
21.07.2026 bis 31.08.2026
öffentlich aufgelegt.
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der
Gemeinde Moorenweis (Gemeindeverfassungsrechtssatzung – GVRS –) liegt während
des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung – Rathaus – in Moorenweis,
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 – 17:00 Uhr
und Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
zur Einsicht bereit.

