Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben. Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung.
Hier können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Außerdem kann Ihre Gemeinde Sie zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (z.B. eines Wohnungsbrandes) bereits obdachlos geworden sind.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Gemeinde unter 08146-9304-16 – Herrn Dempf wenden, oder per Mail an: Hauptverwaltung@moorenweis.bayern.de.
Informationen und Hilfe erhalten Sie über folgende Kontakte, schauen Sie einfach mal rein und melden Sie sich bei den Ansprechpartnern, die Ihnen gerne weiterhelfen:
Drohende Wohnungslosigkeit
Fachstelle Wohnen – Zur Verhinderung von Obdachlosigkeit im Landkreis Fürstenfeldbruck
Mieterverein Fürstenfeldbruck und Umgebung e.V – Bei Problemen mit Ihrer Wohnung, Streit mit Ihrem Vermieter, Fragen zu Ihrem Mietvertrag oder zur Betriebskostenabrechnung
Wohnungslosigkeit
JuWo – Beratungsstelle und
Unterkunft für junge,
akut wohnungslose Erwachsene
(von 18 bis 27 Jahren)
KAP – Beratungsstelle und Unterkunft für wohnungslose Menschen
Diakonie München und Oberbayern – EhAP-Plus-Projekt „Wohnung? Los!“
Diakonie Herzogsägmühle – Aufsuchende Sozialarbeit für Menschen in Notunterkünften
Aktion Brücke – Obdachlosenhilfe
Finanzielle Probleme
Schuldner- & Insolvenzberatung Fürstenfeldbruck
Integration
Flüchtlings- und Integrationsberatung | Caritas Fürstenfeldbruck
Sucht
Drogenberatung & Suchthilfe – 24 Stunden erreichbar, anonyme Beratung
AID e.V. Fürstenfeldbruck – P6 Neo – Aufenthalt und Beratung für Menschen mit Suchterkrankungen oder deren Angehörige
Psychologische Hilfe
Krisendienst Psychiatrie – Soforthilfe bei seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen
Obdachlosenunterbringung
Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie von der Gemeinde vorübergehend in eine Notunterkunft, das kann beispielsweise auch ein Wohncontainer sein, eingewiesen werden müssen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine „wohnungsmäßige Versorgung“ verlangen.
Erforderliche Unterlagen:
- Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust
- Unterhaltsvereinbarungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Pfändungen
- Kreditverträge
- Nachweise über Schulden
- Vermögensaufstellung
- Einkommensunterlagen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosen-/Bürgergeld bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosen-/Bürgergeld, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)
- Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis) bei ausländischen Hilfe Suchenden
- Personalausweis oder Reisepass

